AGB

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Verleihung von Lastenrädern des ADFC Langen/Egelsbach e.V.“

Das Vorwort zum Kleingedruckten

  • Die Ausleihung des Lastenrades ist ein Angebot des ADFC Langen/Egelsbach e.V., das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. 
  • Der ADFC will Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen und stellen deshalb jeder Person unser Lastenrad zur Verfügung. Wir bitten dich, sorgsam mit unserem Lastenrad umzugehen, damit es lange vielen Menschen zur Verfügung steht. 
  • Die folgenden Nutzungsbedingungen dienen diesem Anliegen. 

Allgemeines

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe des auf der Homepage beschriebenen Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs Langen/Egelsbach e.V. (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer bzw. Nutzerinnen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich und ggf. schriftlich zu vereinbaren. 
  • Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. 
  • Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung und beim Ausleihen geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. 

Benutzungsregeln

  • Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Das gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe von anderen Personen als der Nutzerin genutzt wird. 
  • Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung der Beleuchtungsanlage. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. 
  • Das Fahrrad wird von der Anbieterin für den ersten Tag kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung oder Weiterverleihen durch die Nutzerin ist nicht gestattet. 
  • Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. 
  • Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. 
  • Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
  • Das Fahrrad ist zum vereinbarten Zeitpunkt sauber zurückzugeben. Ansonsten steht der Anbieterin das Recht zu, Kosten für die Reinigung zu verlangen. Die Batterie ist vor Rückgabe aufzuladen.

Haftung

  • Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. 
  • Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
  • Die Nutzerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Fahrräder kein Vollkaskoschutz und kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Sie ist daher nur bei einer von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung versichert. 

Kontakt

  • Sollte es etwas geben, von dem Sie als (potenzielle) Nutzerin glauben, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann rufen Sie uns doch bitte an oder schreiben uns eine Mail an infoadfc@adfc-langen.de
  • Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt für alle so angenehm wie möglich umzusetzen. 
  • Ein letzter Vorbehalt:  Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch diese einzelnen Personen zu untersagen.

Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt, zu ersetzen. Gerichtsstand ist ggf. der Standort der Anbieterin.